SOLAS Regulierungen für Überlebensanzüge
Gemäß SOLAS, Kapitel III, Vorschrift 32.3.2 ff. und MSC.152(78) muss
jedes Frachtschiff ab 1. Juli 2006 mindestens einen SOLAS-zugelassenen
Überlebensanzug für jede Person an Bord mitführen. Jeder Flaggenstaat
kann darüber hinaus eine zusätzliche Anzahl von Überlebensanzügen je
nach Beschaffenheit des Schiffes festlegen. Überlebensanzüge werden
meist in einer Standardgröße und einer Übergröße hergestellt. Es muss
sichergestellt sein, dass jeder Person an Bord ein Überlebensanzug in
passender Größe zur Verfügung gestellt wird.
Frachtschiffe, die die Flagge eines EU-Staats führen, fallen unter die European Marine Equipment Directive (MED). Die Überlebensanzüge müssen daher MED-zugelassen sein und das Steuerrad (Wheelmark) als Symbol führen. Überlebensanzüge, die eine solche Zulassung besitzen, finden Sie auf der Internetseite des Germanischen Lloyds oder der europäischen MARED Datensammlung.
Frachtschiffe, die die Flagge eines EU-Staats führen, fallen unter die European Marine Equipment Directive (MED). Die Überlebensanzüge müssen daher MED-zugelassen sein und das Steuerrad (Wheelmark) als Symbol führen. Überlebensanzüge, die eine solche Zulassung besitzen, finden Sie auf der Internetseite des Germanischen Lloyds oder der europäischen MARED Datensammlung.











